Zurück zum Blog Recht & Compliance

PAngV & Grundpreise auf der Speisekarte: So machen Sie es richtig

Veröffentlicht am 28. Februar 2026 · 5 Min. Lesezeit

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt in Deutschland, wie Preise für Verbraucher dargestellt werden müssen. Seit der Novelle 2022 gelten verschärfte Anforderungen — auch für die Gastronomie. Besonders der Grundpreis bei Getränken sorgt bei vielen Gastronomen für Unsicherheit. In diesem Artikel erklären wir alles, was Sie zur PAngV auf der Speisekarte wissen müssen.

Was ist die PAngV und warum betrifft sie Gastronomen?

Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verordnung, die seit 1985 existiert und zuletzt im Mai 2022 grundlegend überarbeitet wurde. Sie regelt die Preistransparenz gegenüber Verbrauchern und gilt für alle, die Waren oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen — also auch für Restaurants, Cafés, Bars und Imbisse.

Die wichtigsten Grundsätze der PAngV für die Gastronomie sind:

  • Endpreise inklusive MwSt.: Alle Preise auf der Speisekarte müssen Brutto-Endpreise sein — also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 19 % für Dine-In). Der Gast muss auf den ersten Blick erkennen können, was er bezahlen muss.
  • Pflichttext: Die Speisekarte muss den Hinweis „Alle Preise inkl. MwSt.“ enthalten, typischerweise im Footer der Karte.
  • Grundpreis bei Getränken: Bei allen Getränken, die nach Volumen verkauft werden, muss neben dem Endpreis auch der Grundpreis pro Liter angegeben werden.

Der Grundpreis pro Liter: So funktioniert die Berechnung

Die Grundpreispflicht ist der Teil der PAngV, der in der Gastronomie am häufigsten übersehen wird. Die Regel ist einfach: Bei jedem Getränk, das Sie in einer bestimmten Menge verkaufen (z.B. 0,3l, 0,5l), müssen Sie neben dem Verkaufspreis auch den Preis pro Liter angeben.

Die Formel lautet:

Grundpreis pro Liter = Verkaufspreis ÷ Volumen in Litern

Beispielrechnungen

Hier einige typische Beispiele aus der Gastronomie:

  • Pils 0,3l für 3,80 Euro: Grundpreis = 3,80 ÷ 0,3 = 12,67 Euro/l. Darstellung: „Pils 0,3l — 3,80 € (12,67 €/l)“
  • Weizenbier 0,5l für 4,50 Euro: Grundpreis = 4,50 ÷ 0,5 = 9,00 Euro/l. Darstellung: „Weizenbier 0,5l — 4,50 € (9,00 €/l)“
  • Cola 0,2l für 2,90 Euro: Grundpreis = 2,90 ÷ 0,2 = 14,50 Euro/l. Darstellung: „Cola 0,2l — 2,90 € (14,50 €/l)“
  • Flasche Wein 0,75l für 28,00 Euro: Grundpreis = 28,00 ÷ 0,75 = 37,33 Euro/l. Darstellung: „Hauswein rot 0,75l — 28,00 € (37,33 €/l)“
  • Espresso (als Tasse): Hier ist die Grundpreisangabe nicht erforderlich, da der Espresso als zubereitetes Getränk nach Portionen verkauft wird, nicht nach Volumen.

Wann ist der Grundpreis Pflicht und wann nicht?

Die Grundpreispflicht gilt immer dann, wenn ein Getränk mit einer Mengenangabe (z.B. 0,3l, 0,5l) auf der Speisekarte steht. Das betrifft:

  • Bier (vom Fass und Flasche)
  • Wein (Glas und Flasche, wenn Menge angegeben)
  • Softdrinks mit Volumenangabe
  • Säfte mit Volumenangabe
  • Wasser mit Volumenangabe
  • Cocktails mit Volumenangabe

Ausnahmen gelten für:

  • Zubereitete Getränke ohne Mengenangabe (z.B. „Tasse Kaffee“, „Espresso“)
  • Getränke, die als Portion ohne Volumenangabe verkauft werden

Wichtig: Sobald Sie eine Mengenangabe auf die Karte schreiben, wird der Grundpreis automatisch zur Pflicht. Manche Gastronomen versuchen, die Grundpreispflicht zu umgehen, indem sie keine Mengen angeben. Das ist jedoch keine empfehlenswerte Strategie, da Gäste und Kontrolleure Transparenz erwarten.

Häufige Fehler und ihre Konsequenzen

Die Lebensmittelüberwachung und Wettbewerbsverbände (z.B. die Wettbewerbszentrale) kontrollieren die Einhaltung der PAngV. Häufige Fehler sind:

  • Grundpreis vergessen: Der mit Abstand häufigste Fehler. Viele Gastronomen wissen schlicht nicht, dass der Grundpreis pro Liter Pflicht ist.
  • Falsche Berechnung: Rundungsfehler oder Verwendung der falschen Mengeneinheit führen zu falschen Grundpreisen.
  • Fehlender MwSt.-Hinweis: Der Text „Alle Preise inkl. MwSt.“ fehlt auf der Karte.
  • Netto statt Brutto: Manche Gastronomen geben versehentlich Netto-Preise an — das ist ein klarer Verstoß.
  • Unlesbare Darstellung: Der Grundpreis ist zwar vorhanden, aber so klein gedruckt oder versteckt, dass er praktisch nicht lesbar ist.

Die Konsequenzen können empfindlich sein:

  • Abmahnung durch Wettbewerbsverbände (Kosten: 800–2.000 Euro pro Abmahnung)
  • Bußgelder durch Ordnungsbehörden (bis zu 25.000 Euro)
  • Einstweilige Verfügungen bei Wiederholungsverstößen

Weitere Preisvorschriften für die Speisekarte

Neben dem Grundpreis gibt es weitere Preisvorschriften, die Gastronomen beachten müssen:

  • Alkoholgehalt: Bei Getränken mit mehr als 1,2 % vol. Alkohol muss der Alkoholgehalt angegeben werden.
  • Bedienungsgeld: Wenn Sie einen Bedienungszuschlag erheben, muss dieser klar ausgewiesen sein — oder besser: direkt im Preis enthalten.
  • Mindestbestellwert / Couvert: Falls vorhanden, muss dieser deutlich sichtbar auf der Karte stehen.

MenuVibe berechnet Grundpreise automatisch

Die manuelle Berechnung von Grundpreisen ist fehleranfällig und zeitaufwendig — besonders wenn sich Preise oder Mengen ändern. MenuVibe löst dieses Problem automatisch: Wenn Sie bei einem Getränk das Volumen und den Preis eingeben, berechnet MenuVibe den Grundpreis pro Liter automatisch und zeigt ihn korrekt auf der öffentlichen Speisekarte an. Die Darstellung entspricht immer den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Auch der Pflichttext „Alle Preise inkl. MwSt.“ wird automatisch im Footer Ihrer digitalen Speisekarte angezeigt. So sind Sie immer auf der sicheren Seite — ohne sich über Paragrafen den Kopf zu zerbrechen.

Die PAngV-Konformität ist kein optionales Feature, sondern gesetzliche Pflicht. Mit MenuVibe müssen Sie sich darum nicht mehr kümmern. Probieren Sie es 14 Tage kostenlos aus und überzeugen Sie sich selbst.

Bereit für Ihre digitale Speisekarte?

14 Tage kostenlos testen. Keine Kreditkarte nötig.

Jetzt kostenlos starten

Weitere Artikel