Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt in Deutschland, wie Preise für Verbraucher dargestellt werden müssen. Seit der Novelle 2022 gelten verschärfte Anforderungen — auch für die Gastronomie. Besonders der Grundpreis bei Getränken sorgt bei vielen Gastronomen für Unsicherheit. In diesem Artikel erklären wir alles, was Sie zur PAngV auf der Speisekarte wissen müssen.
Wichtige Klarstellung
Dieser Artikel wurde aktualisiert. Grundpreis-Angabe pro Liter ist in der Gastronomie keine gesetzliche Pflicht — § 9 Abs. 4 Nr. 4 PAngV nimmt Bewirtungsleistungen ausdrücklich aus. Pflicht ist nur die Volumenangabe (Ausschankmenge) nach Eichrecht/MessEG. Die Grundpreis-Angabe bleibt eine empfohlene Transparenz-Option.
Was ist die PAngV und warum betrifft sie Gastronomen?
Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verordnung, die seit 1985 existiert und zuletzt im Mai 2022 grundlegend überarbeitet wurde. Sie regelt die Preistransparenz gegenüber Verbrauchern und gilt für alle, die Waren oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen — also auch für Restaurants, Cafés, Bars und Imbisse.
Die wichtigsten Grundsätze der PAngV für die Gastronomie sind:
- Endpreise inklusive MwSt.: Alle Preise auf der Speisekarte müssen Brutto-Endpreise sein — also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 19 % für Dine-In). Der Gast muss auf den ersten Blick erkennen können, was er bezahlen muss.
- Pflichttext: Die Speisekarte muss den Hinweis „Alle Preise inkl. MwSt.“ enthalten, typischerweise im Footer der Karte.
- Grundpreis bei Getränken (in der Gastronomie freiwillig): § 9 Abs. 4 Nr. 4 PAngV nimmt Bewirtungsleistungen ausdrücklich von der Grundpreispflicht aus. Im Einzelhandel (Supermarkt, Kiosk) ist der Grundpreis pro Liter Pflicht — in Restaurants, Cafés und Bars dagegen nicht. Viele Betriebe geben ihn dennoch freiwillig an, um Transparenz zu signalisieren.
Der Grundpreis pro Liter: So funktioniert die Berechnung
Auch wenn der Grundpreis in der Gastronomie nicht Pflicht ist, geben viele Betriebe ihn freiwillig an — als Service für preisbewusste Gäste. Die Berechnung ist einfach: Bei einem Getränk, das in einer bestimmten Menge verkauft wird (z.B. 0,3l, 0,5l), kann neben dem Verkaufspreis auch der Preis pro Liter angegeben werden.
Die Formel lautet:
Grundpreis pro Liter = Verkaufspreis ÷ Volumen in Litern
Beispielrechnungen
Hier einige typische Beispiele aus der Gastronomie:
- Pils 0,3l für 3,80 Euro: Grundpreis = 3,80 ÷ 0,3 = 12,67 Euro/l. Darstellung: „Pils 0,3l — 3,80 € (12,67 €/l)“
- Weizenbier 0,5l für 4,50 Euro: Grundpreis = 4,50 ÷ 0,5 = 9,00 Euro/l. Darstellung: „Weizenbier 0,5l — 4,50 € (9,00 €/l)“
- Cola 0,2l für 2,90 Euro: Grundpreis = 2,90 ÷ 0,2 = 14,50 Euro/l. Darstellung: „Cola 0,2l — 2,90 € (14,50 €/l)“
- Flasche Wein 0,75l für 28,00 Euro: Grundpreis = 28,00 ÷ 0,75 = 37,33 Euro/l. Darstellung: „Hauswein rot 0,75l — 28,00 € (37,33 €/l)“
- Espresso (als Tasse): Hier ist eine Grundpreisangabe ohnehin nicht sinnvoll, da der Espresso als zubereitetes Getränk nach Portionen verkauft wird, nicht nach Volumen.
Gastronomie vs. Einzelhandel: Wo der Grundpreis tatsächlich Pflicht ist
Wichtig zu unterscheiden: Im Einzelhandel (Supermarkt, Kiosk, Getränkemarkt) ist der Grundpreis pro Liter bei verpackten Getränken — auch „to go“ — Pflicht. In der Gastronomie hingegen, also wo Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort serviert werden (Restaurant, Café, Bar), greift § 9 Abs. 4 Nr. 4 PAngV: Bewirtungsleistungen sind von der Grundpreispflicht ausgenommen.
Wichtig bleibt für die Gastronomie: Die Volumenangabe (Ausschankmenge) selbst — also „0,3 l“ oder „0,5 l“ auf der Karte — ist Pflicht nach Eichrecht und Mess- und Eichgesetz (MessEG). Damit Gäste wissen, wie viel sie für ihr Geld bekommen, ist die freiwillige Angabe des Grundpreises ein guter Service-Move — aber rechtlich nicht erforderlich.
Häufige Fehler und ihre Konsequenzen
Die Lebensmittelüberwachung und Wettbewerbsverbände (z.B. die Wettbewerbszentrale) kontrollieren die Einhaltung der PAngV. Häufige Fehler sind:
- Fehlende Volumenangabe: Bei Getränken nach Ausschankmenge ist die Volumenangabe (z.B. „0,3 l“) Pflicht nach Eichrecht/MessEG.
- Fehlender MwSt.-Hinweis: Der Text „Alle Preise inkl. MwSt.“ fehlt auf der Karte.
- Netto statt Brutto: Manche Gastronomen geben versehentlich Netto-Preise an — das ist ein klarer Verstoß.
- Falsch berechneter Grundpreis (wenn freiwillig angegeben): Wer den Grundpreis freiwillig angibt, sollte ihn korrekt ausweisen — sonst droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen irreführender Preisangabe.
- Unlesbare Darstellung: Falls Sie freiwillig Grundpreise angeben, sollten diese gut lesbar sein.
Die Konsequenzen können empfindlich sein:
- Abmahnung durch Wettbewerbsverbände (Kosten: 800–2.000 Euro pro Abmahnung)
- Bußgelder durch Ordnungsbehörden (bis zu 25.000 Euro)
- Einstweilige Verfügungen bei Wiederholungsverstößen
Weitere Preisvorschriften für die Speisekarte
Neben dem Grundpreis gibt es weitere Preisvorschriften, die Gastronomen beachten müssen:
- Alkoholgehalt: Bei Getränken mit mehr als 1,2 % vol. Alkohol muss der Alkoholgehalt angegeben werden.
- Bedienungsgeld: Wenn Sie einen Bedienungszuschlag erheben, muss dieser klar ausgewiesen sein — oder besser: direkt im Preis enthalten.
- Mindestbestellwert / Couvert: Falls vorhanden, muss dieser deutlich sichtbar auf der Karte stehen.
MenuVibe berechnet Grundpreise automatisch — freiwillige Transparenz für Ihre Gäste
Auch wenn der Grundpreis in der Gastronomie nicht Pflicht ist, ist er ein starkes Transparenz-Signal gegenüber Ihren Gästen. Die manuelle Berechnung wäre fehleranfällig und zeitaufwendig — besonders wenn sich Preise oder Mengen ändern. MenuVibe löst das automatisch: Wenn Sie bei einem Getränk das Volumen und den Preis eingeben, berechnet MenuVibe den Grundpreis pro Liter automatisch und zeigt ihn auf Wunsch auf der öffentlichen Speisekarte an.
Auch der Pflichttext „Alle Preise inkl. MwSt.“ wird automatisch im Footer Ihrer digitalen Speisekarte angezeigt. Die Volumenangabe (Pflicht nach MessEG) wird sauber neben dem Endpreis dargestellt. So sind Sie bei Pflichtangaben immer auf der sicheren Seite und können bei freiwilligen Transparenz-Features wie dem Grundpreis pro Liter glänzen, ohne Mehraufwand.
Probieren Sie MenuVibe 14 Tage kostenlos aus und überzeugen Sie sich selbst.